Sie können gerne vorab Ihre Anfrage stellen und an uns versenden

Gerne beantworte ich Ihre erste Anfrage unverbindlich uns so bald wie möglich.

 

Ihre Anfrage ist selbstverständlich unverbindlich. Kosten können Ihnen keine entstehen, da eine online Beratung nicht verbindlich sein kann.

 

Um Ihre Situation nach einer Kündigung, Abmahnung oder nach dem Angebot einen Aufhebungsvertrag abzuschließen, vorab einschätzen zu können, senden Sie mir einfach eine kurze Nachricht. Sobald es mir möglich ist, werde ich Ihnen auch gerne außerhalb der Kanzleizeiten eine erste Antwort geben:

 

Hinweis:

Sofern Sie eine Rückruf wünschen, geben Sie bitte in Ihrer Anfrage einfach auch Ihre Telefonnummer an.                    Notwendig ist dies jedoch nicht.

Ich werde mich dann mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihre Anfrage auch personlich zu klären.

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